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endif; ?>ORF-Zentrum
if(qtranxf_getLanguage()=='de'): ?>Daten
- Bauzeit: Juni 2009
- Leistungsumfang: Gutachten zur Einschränkung des Denkmalschutzes
- Bauherren: ORF – Austrian Broadcasting Corporation / Radio and Television
- Projektarchitekt: Cristian Abrihan / Manfred Wehdorn
- Fotos/Pläne: ©Media Wien MA 13; ©Wehdorn Architekten / Freihandskizze Roland Rainer
Projekt: ORF-Zentrum
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- construction time: Juni 2009
- scope: Gutachten zur Einschränkung des Denkmalschutzes
- builders: ORF – Austrian Broadcasting Corporation / Radio and Television
- projectarchitect: Cristian Abrihan / Manfred Wehdorn
- photos / plans: ©Media Wien MA 13; ©Wehdorn Architekten / Freihandskizze Roland Rainer
Project: ORF-Zentrum
endif; ?>Die ORF-Zentrale in Wien: ein Denkmal der Gegenwartsarchitektur
Das ORF-Zentrum in Wien, eines der Hauptwerke von Roland Rainer, zählt zweifellos zu den großen Denkmälern der Gegenwartsarchitektur in Österreich. Anlass für das vom ORF in Auftrag gegebene Gutachten war es, in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt zu klären, welche Bauteile aufgrund ihrer historischen, künstlerischen und kulturellen Bedeutung zu erhalten sind. Auch aus wirtschaftlicher Sicht war die einvernehmliche Klärung dieser Frage existenziell für die Beibehaltung des Standortes am Küniglberg; nicht zuletzt handelt es sich um 150.000 m² Nutzfläche und eine Anlage, die aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der Medientechnik laufenden Veränderungen unterzogen sein muss.
Das Gutachten ging in einem ersten Schritt von der Klärung der Bauphasen aus, wobei eine relativ rasche Einigung darin bestand, den Schutz auf jene Phase zu beschränken, die von Roland Rainer nicht nur geplant, sondern auch persönlich künstlerisch betreut worden war – also auf jene Bauteile, die in der Zeit zwischen 1968 und 1976 entstanden.
In einem zweiten Schritt baute das Gutachten zunächst auf der Analyse folgender Parameter auf: Technischer Ausbau, das heißt Bereiche, die vor allem von der Technik geprägt sind; städtebauliche Sichtbezüge – das heißt welche Bauteile stadträumlich in Erscheinung treten; Fehlen der „Rainerschen Handschrift“ – das heißt das Aufzeigen von Räumen, die mehr von der Funktion als von der Gestaltung geprägt sind; nutzungsspezifische Vorgaben des Auftraggebers.
Aus der Überlagerung dieser vier Parameter ergaben sich sinnvolle Schnittlinien einer Unterschutzstellung, welche auch in ihren optischen Auswirkungen mittels Visualisierungen dargestellt wurden.
Darüber hinaus war es, unter Bezug auf die Wertigkeit der einzelnen Räume, die Bandbreite der Veränderungsspielräume innerhalb der unter Schutz gestellten Bereiche im Ansatz darzustellen. Sinngemäß schloss die gutachterliche Stellungnahme mit Hinweisen für die notwendigen großvolumigen Um- bzw. Zubauten ab.
Aufgrund der Einschränkung des Denkmalschutzes auf etwa die Hälfte des ursprünglich geplanten Umfanges konnte die Machbarkeit des Verbleibs des ORF am Küniglberg aus kulturellen wie wirtschaftlichen Gründen mit dem Bundesdenkmalamt einvernehmlich geklärt und die Voraussetzungen für einen Architektenwettbewerb geschaffen werden.